Kantonale VorgabenDie Gesetze, Richtlinien und Vorgaben der Kantone sind zu erfüllende Voraussetzungen, dass Pflegefachfrauen in der spitalexternen Pflege tätig sein können. Durch die Erfüllung der Vorgaben wird die Organisation von den Kostenträgern anerkannt und die Pflegekosten können mit der Invalidenversicherung und den Krankenkassen abgerechnet werden.
Die Berufsausübungsbewilligung wird entsprechend den individuellen kantonalen Vorgaben für die Pflegefachfrauen eingeholt.
In den Kantonen mit vorliegender Betriebsbewilligung wird - entsprechend den Vorgaben - periodisch Bericht erstattet, Mutationen vermeldet und über die Aktivitäten im festgelegten Zeitraum informiert.
Auf diese Weise verknüpfen sich die interne und externe Qualitätssicherung miteinander.
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